Gibt es Streit um Netzentgelte und "erhöht" ein Gericht später die Preise, müssen Unternehmen mit mehr als 100 Millionen Jahresumsatz das nachzahlen. Für Endkunden ändert sich dabei nichts. Tk-Anbieter müssen bei Preiserhöhungen künftig nachzahlen
Oktober 19th, 2018
teltarif.de - Mobilfunknews
Gibt es Streit um Netzentgelte und "erhöht" ein Gericht später die Preise, müssen Unternehmen mit mehr als 100 Millionen Jahresumsatz das nachzahlen. Für Endkunden ändert sich dabei nichts. 


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